Viele Menschen, die ein Wohnungsbaudarlehen beantragen oder eine Immobilie kaufen, stoßen auf zwei unterschiedliche Begriffe: das „Bankgutachten” und das „SPK-Bewertungsgutachten”. Diese beiden Begriffe werden mitunter synonym verwendet; mitunter werden sie so wahrgenommen, als handle es sich um völlig verschiedene Unterlagen. Die Wirklichkeit ist nuancierter. In diesem Artikel erläutere ich den Unterschied zwischen den beiden Begriffen, für wen welches Gutachten erforderlich ist und warum diese Unterscheidung in hochwertigen Märkten wie Bodrum von Bedeutung ist.

Zusammenfassung: Das „Bankgutachten” ist kein eigener Beruf und keine eigene Unterlagenart; es ist die umgangssprachliche Bezeichnung des Bewertungsgutachtens, das die Bank im Rahmen des Wohnungsbaudarlehensprozesses von einer SPK-lizenzierten Bewertungsgesellschaft erstellen lässt. In beiden Fällen ist die erstellte Unterlage ein den SPK-Vorschriften entsprechendes, von einem lizenzierten Sachverständigen erstelltes Immobilienbewertungsgutachten. Der grundlegende Unterschied liegt im Zweck des Gutachtens und in der auftraggebenden Partei: Fordert die Bank es an oder der Eigentümer/Käufer?

Der Begriff „Gutachten”: rechtlich oder umgangssprachlich?

Das Wort „Gutachten” (türkisch „ekspertiz”) bedeutet im Türkischen eine sachverständige Prüfung und wird im Immobilienbereich seit Langem verwendet. Im türkischen Immobilienbewertungsrecht gibt es jedoch keine eigene, offizielle Unterlagenkategorie namens „Bankgutachten”. Im rechtlichen Rahmen existiert nur eine einzige Unterlagenart: das den SPK-Vorschriften entsprechende Immobilienbewertungsgutachten.

Um dieses Gutachten erstellen zu dürfen, ist es zwingend erforderlich, über eine Lizenz des Kapitalmarktausschusses (SPK) zu verfügen und innerhalb einer lizenzierten Bewertungsgesellschaft tätig zu sein. Auch die von den Banken in ihren Kreditprozessen verwendete Bewertung fällt in diesen Bereich. Wenn also von einem „Bankgutachten” die Rede ist, ist damit in Wirklichkeit das SPK-lizenzierte Bewertungsgutachten gemeint, das die Bank zu Kreditsicherungszwecken erstellen lässt.

Der wahre Unterschied der beiden Gutachtenarten: Zweck und Auftraggeber

Der Unterschied zwischen den Gutachten ergibt sich nicht aus dem technischen Standard, sondern aus dem Zweck und der auftraggebenden Partei. Die folgenden zwei Szenarien verdeutlichen dies:

Szenario 1 — Wohnungsbaudarlehen (Bankgutachten)

  • Anfragende Partei: Bank
  • Zweck: Bestimmung des Sicherungswertes der dem Kredit zugrunde liegenden Immobilie
  • Schwerpunkt: Ein aus Sicht des Kreditrisikos sicherer Wert; zu welchem Preis die Immobilie unter Bedingungen eines raschen Verkaufs veräußert werden könnte
  • Umfang: Grundbuchprüfung, Belastungsrecherche (Hypothek, Pfändung, Vermerk), Ortsbesichtigung, Vergleichswertanalyse
  • Dauer: In der Regel 2–3 Werktage
  • Gesellschaft: Wird von einer der mit der Bank kooperierenden Bewertungsgesellschaften erstellt

Szenario 2 — Unabhängiges SPK-Bewertungsgutachten

  • Anfragende Partei: Immobilieneigentümer, Käufer, Gericht, Grundbuchamt oder eine institutionelle Partei
  • Zweck: Verkauf an Ausländer, Beweismittel vor Gericht, Erbteilung, Portfolioverwaltung, Versicherung, Unternehmensbilanz usw.
  • Schwerpunkt: Marktwert; der Preis, der unter normalen Bedingungen zwischen einem kaufwilligen Käufer und einem verkaufswilligen Verkäufer zustande käme
  • Umfang: Kann umfassender sein; eine Analyse des Bebauungsstatus, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren können erforderlich sein
  • Dauer: Bei Standardwohnungen 3–5 Werktage; bei komplexen Gewerbeimmobilien länger

Sicherungswert und Marktwert: Warum fallen sie unterschiedlich aus?

Häufig ist zu beobachten, dass die Bankbewertung einen niedrigeren Wert als den Marktpreis ergibt. Dies ist kein Fehler, sondern ein bewusster Ansatz. Die Bank könnte im Falle eines Kreditausfalls gezwungen sein, die Immobilie zu verkaufen. Aus diesem Grund legt der Sachverständige den Sicherungswert zugrunde (den Verkaufswert, der in angemessener Frist und unter Druck erzielbar wäre). Sind die Marktbedingungen günstig, nähern sich beide an; aufgrund der Eigenschaften der Immobilie, ihrer Marktgängigkeit oder von Bebauungsbeschränkungen können sie jedoch auseinanderfallen.

Bei der Immobilienbewertung in Bodrum erfordert diese Unterscheidung besondere Aufmerksamkeit; denn in Bodrum können die Sicherungswerte mancher Immobilien in Schutzgebieten, auf landwirtschaftlichen Flächen oder mit Bebauungsbeschränkungen deutlich von der Marktwahrnehmung abweichen. Nähe zum Meer oder eine prestigeträchtige Lage kann von der Bank abweichend beurteilt werden, wenn die Vergleichsobjekte schwach sind.

Beim Verkauf an Ausländer ist die Lage anders

Seit 2019 ist bei Immobilienverkäufen an ausländische Staatsangehörige ein SPK-lizenziertes Bewertungsgutachten vorgeschrieben. Dieses Gutachten wird dem Grundbuchamt vorgelegt und ist ab dem Erstellungsdatum 3 Monate gültig. Sein Zweck ist die Ermittlung des Marktwertes, nicht des Sicherungswertes.

Nimmt der ausländische Käufer zugleich auch einen Bankkredit in Anspruch, kann das für das Grundbuchamt erstellte Gutachten einen anderen Wert ergeben als die eigene Bewertung der Bank. Dies kann die Erstellung von zwei getrennten Gutachten erforderlich machen. Ausführliche Informationen über den Bewertungsprozess für den Verkauf an Ausländer finden Sie auf der entsprechenden Seite.

Welche Gesellschaften erstellen für welche Banken Gutachten?

Banken arbeiten mit von der SPK lizenzierten und durch ihre eigene interne Prüfung gegangenen Bewertungsgesellschaften über ein Panel-System (Panel-Bewertung). Jede Bank verfügt über eine eigene Liste der mit ihr kooperierenden Gesellschaften. Beim Wohnungsbaudarlehensantrag bestimmt in der Regel die Bank die Bewertungsgesellschaft; das Wahlrecht des Kunden ist begrenzt. Daher ist es nicht immer möglich, eine selbst veranlasste unabhängige Bewertung bei der Bank einzureichen.

Bei der Bewertung von Villen und Luxusimmobilien in Bodrum ist die lokale Marktkenntnis bei der Ermittlung der Vergleichsobjekte von kritischer Bedeutung. Bei Villenbewertungsprozessen in Bodrum ermöglicht die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen, der die eigenen Vergleichsdynamiken von Regionen wie Yalıkavak, Türkbükü, Gümüşlük und Turgutreis kennt, sowohl bei Bank- als auch bei unabhängigen Bewertungsprozessen ein verlässliches Ergebnis.

Gültigkeitsdauer des Gutachtens

SPK-Bewertungsgutachten sind nach den Vorschriften ab dem Erstellungsdatum allgemein 1 Jahr gültig. In bestimmten besonderen Verwendungsfällen gelten jedoch kürzere Fristen:

  • Dem Grundbuchamt für den Verkauf an Ausländer vorgelegte Gutachten: 3 Monate
  • Bankkreditprozesse: Die Gültigkeit des Gutachtens kann ablaufen, bevor die Kreditauszahlung erfolgt; für die aktuellen Marktbedingungen kann eine erneute Bewertung verlangt werden
  • Als Beweismittel vor Gericht oder für ein institutionelles Portfolio verwendete Gutachten: Variiert je nach dem Verfahren oder den internen Vorgaben der Institution

Läuft die Gültigkeitsdauer ab, muss das Gutachten erneuert werden. In Märkten wie Bodrum, in denen sich die Werte rasch ändern können, ist es wichtig zu prüfen, ob das Datum des Gutachtens den aktuellen Markt widerspiegelt.

Wann sollten Sie eine unabhängige Bewertung veranlassen?

Das von dem von der Bank bestimmten Sachverständigen erstellte Gutachten beantwortet den Bedarf der Bank. Sind Ihre Bedürfnisse andere, kann es sinnvoller sein, eine unabhängige Bewertung zu veranlassen. Insbesondere in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Immobilie an einen ausländischen Käufer verkaufen und für den Grundbuchvorgang ein offizielles Gutachten benötigen
  • Wenn Sie bei einer Erbschaft, Scheidung oder Auflösung einer Gemeinschaft eine unparteiische Wertermittlung wünschen
  • Wenn Sie den Bankwert für zu niedrig halten und eine Grundlage für einen Einspruch schaffen möchten
  • Wenn Sie die Marktangemessenheit des Preises der Immobilie, die Sie kaufen möchten, unabhängig bestätigen möchten
  • Wenn Sie eine gewerbliche oder institutionelle Portfolioberichterstattung erstellen

Wenn Sie den Inhalt, die Abschnitte und die verwendeten Begriffe eines Bewertungsgutachtens verstehen möchten, weist Ihnen der Leitfaden Wie liest man ein Bewertungsgutachten Schritt für Schritt den Weg.

Häufig gestellte Fragen

Sind das Bankgutachten und das SPK-Bewertungsgutachten dasselbe?

Nein, nicht ganz dasselbe — doch meist bezeichnen sie dieselbe Unterlage. Das „Bankgutachten” ist eine umgangssprachliche Bezeichnung; im rechtlichen Sinne gibt es keine eigene Unterlagenart. Banken lassen im Rahmen von Wohnungsbaudarlehensprozessen zur Bestimmung des Sicherungswertes Gutachten von SPK-lizenzierten Bewertungsgesellschaften erstellen. Diese Gutachten werden nach den SPK-Vorschriften erstellt. Die als „Bankgutachten” bezeichnete Unterlage ist daher in Wirklichkeit eine für einen bestimmten Zweck (Kreditsicherung) verwendete Form des SPK-Bewertungsgutachtens.

Wer fordert das Bankgutachten an, ich oder die Bank?

Im Wohnungsbaudarlehensprozess geht die Bewertungsanfrage von der Bank aus. Die Bank bestimmt eine Gesellschaft aus ihrer eigenen Liste kooperierender Bewertungsgesellschaften. Die vom Eigentümer oder Käufer unabhängig veranlasste Bewertung ist hingegen ein anderer Prozess; solche Gutachten werden zu Zwecken wie Gericht, Eigentumsübertragung oder Verkauf an Ausländer erstellt, und die Partei tritt direkt mit der Bewertungsgesellschaft in Kontakt.

Wie schnell wird ein für die Bank erstelltes Bewertungsgutachten übergeben?

Für einen Bankkredit erstellte Bewertungsgutachten werden in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen fertiggestellt. Diese Dauer umfasst die Prüfung des Grundbuchauszugs, die Ortsbesichtigung und die Recherche der Vergleichsobjekte. Bei Standardbewertungen von Einzelwohnungen oder Grundstücken reicht diese Dauer aus; Hotels oder große Gewerbeimmobilien können länger dauern.

Warum kann der Wert des Bankbewertungsgutachtens vom Marktwert abweichen?

Die Bankbewertung legt den Sicherungswert zugrunde (einen aus Sicht des Kreditrisikos sicheren Wert). Daher kann ein vorsichtigerer Wert als der am Markt erzielbare Preis entstehen. Der Sachverständige bestimmt den Wert unter Berücksichtigung der Bedingungen eines raschen Verkaufs, der Marktgängigkeit der Immobilie und möglicher Beschränkungen (Hypothek, Pfändung, Bebauungsproblem). Der Marktwert hingegen ist der Wert, den die Parteien frei untereinander aushandeln.

Ist das von mir für den Verkauf an Ausländer veranlasste SPK-Gutachten auch für die Bank gültig?

Es ist nicht immer gültig. Banken akzeptieren die Gutachten von Gesellschaften aus ihrer eigenen Liste kooperierender Bewertungsgesellschaften. Außerdem müssen Zweck und Inhalt des Gutachtens den Standards der Bank für die Bewertung des Kreditsicherungswertes genügen. Das dem Grundbuchamt für den Verkauf an Ausländer vorgelegte Gutachten ist 3 Monate gültig; damit dieses Gutachten jedoch auch von der Bank anerkannt wird, empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der Bank.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem von der Bank bestimmten Sachverständigen und dem von mir gewählten Sachverständigen?

Beide sind SPK-lizenzierte Sachverständige; die fachlichen Standards sind dieselben. Der Unterschied liegt im Zweck und in der auftraggebenden Partei: Wenn die Bank bestimmt, hat der Bedarf der Bank Vorrang. Bei einer unabhängig veranlassten Bewertung ist hingegen der Eigentümer oder Käufer die auftraggebende Partei, und das Gutachten dient einem anderen Zweck (Gericht, Verkauf an Ausländer, Portfolioanalyse usw.).

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