Die zwei stärksten Unterlagen, die den Wert einer Immobilie bestimmen, sind der Grundbucheintrag und der Bauleitstatus. Zwei Immobilien in gleicher Lage und gleicher Größe können deutlich unterschiedliche Werte aufweisen, weil sich Grundbuchart, Anteilsstruktur oder die Nutzungsentscheidung im Bauleitplan unterscheiden. Dieser Beitrag erläutert in groben Zügen, wie sich Grundbuch- und Bauleitangaben auf die Immobilienbewertung auswirken und auf welche Kriterien ein SPK-lizenzierter Bewertungssachverständiger achtet.

Zusammenfassung: Die Grundbuchart (Baugrundstück, Acker, Wohnungseigentumsanwartschaftsrecht, Wohnungseigentum), das Anteilsverhältnis (alleiniges oder anteiliges Eigentum), die im Grundbuch eingetragenen Belastungen sowie die Nutzungsentscheidung im Bauleitplan und die Bebauungszahlen (TAKS/KAKS) bestimmen den Wert einer Immobilie unmittelbar. Wenn Grundbuch- und Bauleitstatus übereinstimmen und eindeutig sind, lässt sich die Immobilie leichter und korrekter bewerten.

Wie beeinflusst die Grundbuchart den Wert?

Die im Grundbuch eingetragene Art (Beschaffenheit) gibt den rechtlichen Status und das Nutzungspotenzial der Immobilie an. Die häufig anzutreffenden Grundbucharten sind:

  • Baugrundstück: Eine innerhalb des Bauleitplans liegende, bebaubare Parzelle. Da ein Baurecht besteht, gehört es in der Regel zu den Arten mit dem höchsten Wertpotenzial.
  • Acker / Weinberg / Garten: Eine außerhalb des Bauleitplans liegende, landwirtschaftlich geprägte Immobilie. Die Bebauung ist eingeschränkt; der Wert hängt weitgehend von der landwirtschaftlichen Nutzung und der künftigen Bauleiterwartung ab.
  • Wohnungseigentumsanwartschaftsrecht: Grundbuchtitel einer selbstständigen Einheit, deren Bau noch nicht abgeschlossen ist oder für die noch keine Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt. Es handelt sich um ein über das Projekt definiertes Recht.
  • Wohnungseigentum: Eine selbstständige Einheit, deren Gebäude fertiggestellt ist und für die eine Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt. Es ist rechtlich der stärkste Wohn-/Gewerbetitel.

Weicht die Grundbuchart von der tatsächlichen Nutzung der Immobilie ab (befindet sich etwa auf einer als Acker geführten Parzelle tatsächlich ein Gebäude), vermerkt der Bewertungssachverständige diese Unstimmigkeit gesondert im Gutachten und stützt die Bewertung auf den rechtlichen Status.

Anteilsverhältnis: alleiniges oder anteiliges Eigentum?

Ob der Grundbuchtitel alleinig (ein einziger Eigentümer) oder anteilig (mehrere Eigentümer) ist, beeinflusst die Veräußerbarkeit und damit den Wert. Beim anteiligen Grundbuchtitel kann jeder Miteigentümer seinen eigenen Anteil verkaufen; für den Käufer können jedoch Unsicherheit und Faktoren wie das Vorkaufsrecht (şufa) der übrigen Miteigentümer eine Rolle spielen. Bei Immobilien mit Anteilseigentum ist auch wichtig, ob der tatsächliche Ort des Anteils auf dem Boden bestimmt ist (tatsächliche Teilung). Der Bewertungssachverständige bestätigt die Anteilsstruktur anhand des Grundbucheintrags und nimmt die Wertermittlung in diesem Rahmen vor.

Belastung: Rechte und Beschränkungen am Grundbuch

Belastung ist die Sammelbezeichnung für alle im Grundbuch eingetragenen Rechte und Verpflichtungen wie Hypothek, Pfändung, Dienstbarkeit oder Vermerk. Ihre Auswirkung auf den Wert hängt von der Art ab:

  • Hypothek: Wird in der Regel als Sicherheit für eine Schuld bestellt; sie wird mit Begleichung der Schuld gelöscht. Sie senkt den Marktwert nicht unmittelbar, erfordert im Erwerbsprozess jedoch Aufmerksamkeit.
  • Pfändung: Zugunsten eines Gläubigers eingetragener Beschlagnahmevermerk. Sie kann die Veräußerung erschweren.
  • Dienstbarkeit: Nutzungsbeschränkungen wie Wegerecht, Stromleitungstrasse oder Quellenrecht. Sie kann den Wert beeinflussen, indem sie den nutzbaren Teil der Parzelle verkleinert.
  • Vermerk: Eintragungen wie Mietvermerk, Familienwohnungsvermerk oder Vorkaufsrecht.

Der Bewertungssachverständige stellt die Belastungen fest, listet sie im Gutachten auf und erläutert begründet, ob der endgültige Wert frei von Belastungen oder unter Berücksichtigung der Beschränkungen bestimmt wurde.

Bauleitstatus: das Maß des Baurechts

Der Bauleitstatus gibt an, zu welchem Zweck eine Parzelle im Bauleitplan genutzt werden darf und wie viel darauf bebaut werden darf. Die Bauleitbescheinigung wird bei der Gemeinde oder der zuständigen Behörde eingeholt und ist eine der grundlegenden Eingangsgrößen der Bewertung. Wichtige Begriffe:

  • Nutzungsentscheidung: Wohnen, Handel, Tourismus, Industrie, Landwirtschaft, Park usw. Welcher Funktion die Parzelle gewidmet ist, bestimmt ihren Wert.
  • TAKS (Grundflächenzahl): Verhältnis der Fläche, die das Gebäude auf dem Boden einnimmt, zur Parzelle. Beträgt TAKS 0,20, darf die Gebäudegrundfläche zwanzig Prozent der Parzelle einnehmen.
  • KAKS / Geschossflächenzahl (Emsal): Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Parzelle. Beträgt die Geschossflächenzahl 0,40, entsteht auf einer Parzelle von 1.000 m² ein Recht auf insgesamt 400 m² geschlossene Bebauung.
  • h max: Die zulässige maximale Gebäudehöhe. In den Schutzgebieten Bodrums wird dieser Wert meist niedrig gehalten.

Von zwei gleich großen Parzellen ist diejenige mit der höheren Geschossflächenzahl in der Regel wertvoller, da sie ein größeres Baurecht trägt. In Gebieten ohne Bauleitplan oder mit Bauverbot wird der Wert hingegen weitgehend über die bestehende Nutzung bestimmt.

Schutzgebiet und Schutzstatus

In Regionen mit dichten natürlichen und archäologischen Werten wie Bodrum beeinflusst der Status als Schutzgebiet die Bewertung ausschlaggebend. In natürlichen, archäologischen oder städtischen Schutzzonen werden die Bebauungsbedingungen eingeschränkt, in manchen Gebieten ist die Bebauung gänzlich untersagt. Die Auswirkung dieser Beschränkungen auf den Wert variiert von Parzelle zu Parzelle. Sie können den Beitrag Auswirkung von Bauleitstatus und Schutzgebiet auf den Wert in Bodrum, der das Thema ausführlich behandelt, ansehen.

Die Bedeutung der Übereinstimmung von Grundbuch und Bauleitstatus

Für eine fundierte Bewertung wird erwartet, dass Grundbucheintrag und Bauleitstatus übereinstimmen. Dass eine im Grundbuch als Baugrundstück geführte Immobilie im Bauleitplan einer Parkfläche gewidmet ist oder dass die tatsächliche Nutzung der Bauleitentscheidung widerspricht, sind erhebliche Risiken, die den Wert und den Veräußerungsprozess beeinflussen. Der Bewertungssachverständige bestätigt diese Unterlagen anhand der Einträge der TKGM und der zuständigen Behörde; Unstimmigkeiten vermerkt er im betreffenden Abschnitt des Gutachtens. Zum Verständnis der Gutachtenabschnitte können Sie den Leitfaden Wie liest man ein Bewertungsgutachten ansehen.

Häufig gestellte Fragen

Warum beeinflusst die Grundbuchart den Immobilienwert?

Die Grundbuchart gibt die rechtliche Beschaffenheit und das Bebauungspotenzial der Immobilie an. Eine als Baugrundstück geführte Immobilie verfügt in der Regel über ein anderes Wertpotenzial als eine als Acker geführte Immobilie, da sie ein Baurecht trägt. Der Bewertungssachverständige bestätigt die Art anhand des Grundbucheintrags und ermittelt den Wert in diesem rechtlichen Rahmen.

Wie bestimmt der Bauleitstatus die Bewertung?

Der Bauleitstatus gibt an, zu welchem Zweck die Parzelle genutzt werden darf und wie viel Baurecht sie trägt (TAKS/KAKS, h max). Eine Parzelle mit hohem Baurecht ist in der Regel wertvoller als eine eingeschränkte Parzelle in gleicher Lage. In Gebieten ohne Bauleitplan wird der Wert über die bestehende Nutzung ermittelt.

Senkt eine Hypothek im Grundbuch den Wert?

Die Hypothek ist die Verwendung der Immobilie als Sicherheit für eine Schuld und senkt den Marktwert in der Regel nicht unmittelbar; sie wird mit Begleichung der Schuld gelöscht. Im Bewertungsgutachten wird die Hypothek als Belastung vermerkt, und es wird erläutert, ob der endgültige Wert frei von Belastungen angegeben ist. Im Erwerbsprozess wird allgemein empfohlen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Ist ein anteiliger Grundbuchtitel ein Nachteil bei der Bewertung?

Ein anteiliger Grundbuchtitel ist kein absoluter Nachteil; bei der Veräußerung können jedoch Faktoren wie das Vorkaufsrecht der übrigen Miteigentümer und die Unsicherheit über die tatsächliche Teilung eine Rolle spielen. Der Bewertungssachverständige nimmt die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Anteilsstruktur vor und erläutert die Lage im Gutachten.

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